FÖRDERUNG HANDWERK 


Sie sind als Handwerker, im Handel oder sonstiger Gewerbetreibender tätig und ärgern sich gerade über Ihre Steuernachzahlung? 

Warum nutzen Sie nicht die für Gewerbetreibende geltende ,,unternehmerfreundliche Steuer-Gesetzgebung"  und gründest eine Vermögens-Holding in der Rechtsform einer ,,UG oder GmbH" (nur ein Gesellschafter erforderlich)  -Welche Ihre Geschäftsanteile an Ihrer Unternehmen übernimmt?

Die an deiner Vermögende-Holding ausgeschütteten Gewinn / Dividenden sind zu 95% steuerfrei und nur 5% unterliegen der Körperschafts- + Gewerbesteuer- Das sind nur ca. 1,5% vom ausgeschütteten Gewinn!
 
Beispiel:          
 €    100.000 
€    - 95.000                                                                         steuerfrei  -95% Gewinn
__________________________                                              
€         5.000                                                                         zu versteuern mit KSTR + GWST 

ergibt Steuern €      - 1.500 das sind somit nur ca. 1,5% vom Gewinn

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Förderung für Handwerks-Betriebsinhaber - zur Nachfolge-Regelung 
 
Neue Förderung  für Beratung und Begleitung von Betriebsübernahmen durch Kostenübernahme anerkannter Experten. –  Das Förderprogramm ist aktuell bis 31. Dezember 2025 befristet.
 
Das Bundesamt für Wirtschaft und Wirtschaftsministerium Baden Baden-Württemberg unterstützen alle Inhaber von Handwerksbetrieben durch Übernahme unserer Beratungskosten von der Planung bis zur Betriebs – Übergabe u. a. durch
 
- alle Informationen, welche Sie zur Betriebsübergabe wissen müssen
- alle Vorbereitung zum Verkauf Ihres Betriebs 
- die Wertermittlung ihres Betriebes ( einschließlich der Maschinen und Geräten )
- Suche nach dem/den geeigneten Nachfolger/innen
- Erstellung von Übernahme-Vereinbarungen für ihre Mitarbeiter
- Sicherung der Kaufpreiszahlung an Sie - und vieles mehr.
 
Im Übrigen: für geeignete Unternehmens-Nachfolger können wir in der Regel den Kaufpreis über ebenfalls vom Bund und Land Baden-Württemberg für diese Zwecke zur Verfügung gestellte Förderdarlehen beantragen - teilweise sogar ohne Eigenkapital des Nachfolgers. 

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Förderung für Betriebsübernahme (Handwerker mit / ohne Meistertitel, Handel- und Industriegesellen)
 
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg sowie das Bundesamt für Wirtschaft unterstützt Sie als ,,Existenzgründer"  bei einer geplanten Betriebsübernahme eines zum Kauf stehenden Betriebs. - Die Förderung erfolgt durch die Übernahme der Beratungskosten anerkannter Experten,  die von der Planung bis zur Übernahme unterstützen. 

z.B. Planung, Analyse der wirtschaftlichen Zahlen des ,,Übernahme-Betriebs", Kaufpreis-Verhandlungen,  Finanzierung über zinsgünstige Förderdarlehen (auch ohne Eigenkapital) und vieles mehr - bis zur erfolgreichen Übernahme. 

Im Übrigen: Als geeigneter ,,Nachfolger" können wir in der Regel den Kaufpreis mit Unterstützung der L-Bank Baden-Württemberg durch zinsgünstige Förderdarlehen (unter Umständen auch ohne Eigenkapital) beantragen. 
 
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wir helfen Ihnen gerne weiter.
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